Mit meiner Unterschrift beantrage ich gemäß Artikel 18a der Bayerischen
Gemeindeordnung (BayGO) die Durchführung eines Bürgerentscheides zu folgender
Frage:
„Sind sie dafür, dass der geplante Parkplatz an der Eicher Straße solange
nicht gebaut wird, bis ein im Ortsentwicklungsplan verankertes
Verkehrskonzept mit Bürgerbeteiligung für den Markt Kallmünz vorliegt?“
Begründung:
Die Marktgemeinde Kallmünz beabsichtigt den Bau eines Parkplatzes an der Eicher Straße im
Zusammenhang mit einem Leader-Projektantrag. Es sollen ca. 35 Parkplätze auf der unbebauten
Fluss-Seite im Anschluss an das Altwasser entstehen.
Dazu ist festzustellen:
1. Für die Schaffung des Parkplatzes muss dieser sensible, vom Hochwasser immer wieder
überschwemmte Bereich befestigt werden. Der sumpfige Untergrund macht einen
massiven Ausbau notwendig, wenn der Parkplatz längerfristig stabil sein soll. Die
vorgesehene Fläche sollte vielmehr als Hochwasser-Rückhalteraum erhalten bleiben.
2. Ein Bürgerantrag zur Neuabstimmung über den Parkplatz wurde im Gemeinderat mit 8 zu 6
Stimmen abgelehnt, obwohl der Antrag von 99 Kallmünzer Bürgern, insbesondere den
direkt betroffenen Anliegern, unterstützt wurde.
3. Der Parkplatz dient fast ausschließlich Besuchern. Es ist zu befürchten, dass dadurch noch
mehr Verkehr im Inneren Markt entsteht, da der Hauptverkehrsstrom aus Richtung
Regensburg kommt.
4. Der geplante Parkplatz beeinträchtigt massiv das Landschaftsbild und die schöne
Kallmünzer Ortsansicht. Die jetzt entlang der Eicher Straße parkenden Autos
beeinträchtigen das Ortsbild nur, solange sie dort stehen, der Parkplatz tut dies dauerhaft.
Die Parkplätze werden nur an einzelnen Sonntagen für maximal 4 Stunden benötigt.
5. Bei der Entscheidung über die Planung des Parkplatzes fand keine Bürgerbeteiligung statt,
obwohl ein Leader-Projekt grundsätzlich eine Bürgerbeteiligung vorsieht.
6. Angesichts der engen Finanzsituation des Marktes Kallmünz sollte der Bau des
Parkplatzes zurückgestellt werden (geplante Kosten ca. 40 000 €) bis ein Verkehrskonzept
mit Bürgerbeteiligung vorliegt.
…
Als VertreterInnen gemäß Art. 18a Abs. 4 BayGO werden benannt:
1. Richard Luber, Alte Regensburger Straße 18, 93183 Kallmünz
2. Helga Kindria, Eicherstraße 1, 93183 Kallmünz
3. Stefan Link, Am Graben 22, 93183 Kallmünz
1. Stellvertreter: Alfons Aumer, Am Fischerberg 15, 93183 Traidendorf, Kallmünz
2. Stellvertreter: Klaus Gansert, Wasserweg 4, 93183 Kallmünz
3. Stellvertreterin: Gerlinde Frammelsberger, Brunngasse 7, 93183 Kallmünz
Die VertreterInnen werden ermächtigt, zur Begründung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens
Änderungen vorzunehmen, soweit diese nicht den Kern des Antrages berühren, sowie das
Bürgerbegehren bis zum Beginn der Versendung der Abstimmungsbenachrichtigungen
gemeinschaftlich zurückzunehmen. Sollten Teile des Begehrens unzulässig sein oder sich erledigen, so
gilt meine Unterschrift weiterhin für die verbleibenden Teile.
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