Bürgerbegehren: Parkplatz Eicher Strasse


Mit meiner Unterschrift beantrage ich gemäß Artikel 18a der Bayerischen
Gemeindeordnung (BayGO) die Durchführung eines Bürgerentscheides zu folgender
Frage:

„Sind sie dafür, dass der geplante Parkplatz an der Eicher Straße solange
nicht gebaut wird, bis ein im Ortsentwicklungsplan verankertes
Verkehrskonzept mit Bürgerbeteiligung für den Markt Kallmünz vorliegt?“


Begründung:

Die Marktgemeinde Kallmünz beabsichtigt den Bau eines Parkplatzes an der Eicher Straße im Zusammenhang mit einem Leader-Projektantrag. Es sollen ca. 35 Parkplätze auf der unbebauten Fluss-Seite im Anschluss an das Altwasser entstehen.

Dazu ist festzustellen:

1. Für die Schaffung des Parkplatzes muss dieser sensible, vom Hochwasser immer wieder überschwemmte Bereich befestigt werden. Der sumpfige Untergrund macht einen massiven Ausbau notwendig, wenn der Parkplatz längerfristig stabil sein soll. Die vorgesehene Fläche sollte vielmehr als Hochwasser-Rückhalteraum erhalten bleiben.

2. Ein Bürgerantrag zur Neuabstimmung über den Parkplatz wurde im Gemeinderat mit 8 zu 6 Stimmen abgelehnt, obwohl der Antrag von 99 Kallmünzer Bürgern, insbesondere den direkt betroffenen Anliegern, unterstützt wurde.

3. Der Parkplatz dient fast ausschließlich Besuchern. Es ist zu befürchten, dass dadurch noch mehr Verkehr im Inneren Markt entsteht, da der Hauptverkehrsstrom aus Richtung Regensburg kommt.

4. Der geplante Parkplatz beeinträchtigt massiv das Landschaftsbild und die schöne Kallmünzer Ortsansicht. Die jetzt entlang der Eicher Straße parkenden Autos beeinträchtigen das Ortsbild nur, solange sie dort stehen, der Parkplatz tut dies dauerhaft.
Die Parkplätze werden nur an einzelnen Sonntagen für maximal 4 Stunden benötigt.

5. Bei der Entscheidung über die Planung des Parkplatzes fand keine Bürgerbeteiligung statt, obwohl ein Leader-Projekt grundsätzlich eine Bürgerbeteiligung vorsieht.

6. Angesichts der engen Finanzsituation des Marktes Kallmünz sollte der Bau des
Parkplatzes zurückgestellt werden (geplante Kosten ca. 40 000 €) bis ein Verkehrskonzept mit Bürgerbeteiligung vorliegt.


Als VertreterInnen gemäß Art. 18a Abs. 4 BayGO werden benannt:
1. Richard Luber, Alte Regensburger Straße 18, 93183 Kallmünz
2. Helga Kindria, Eicherstraße 1, 93183 Kallmünz
3. Stefan Link, Am Graben 22, 93183 Kallmünz
1. Stellvertreter: Alfons Aumer, Am Fischerberg 15, 93183 Traidendorf, Kallmünz
2. Stellvertreter: Klaus Gansert, Wasserweg 4, 93183 Kallmünz
3. Stellvertreterin: Gerlinde Frammelsberger, Brunngasse 7, 93183 Kallmünz

Die VertreterInnen werden ermächtigt, zur Begründung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens Änderungen vorzunehmen, soweit diese nicht den Kern des Antrages berühren, sowie das Bürgerbegehren bis zum Beginn der Versendung der Abstimmungsbenachrichtigungen gemeinschaftlich zurückzunehmen. Sollten Teile des Begehrens unzulässig sein oder sich erledigen, so gilt meine Unterschrift weiterhin für die verbleibenden Teile.



Machen Sie sich selbst ein Bild und Bitte stimmen Sie am 14. September ab.
Ja zum Bürgerbebehren!

Sollten Sie in Ferien sein, beantragen Sie Briefwahl!

 

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